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   OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02   

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OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02 (https://dejure.org/2003,1770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.2003 - 17 U 234/02 (https://dejure.org/2003,1770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 2003 - 17 U 234/02 (https://dejure.org/2003,1770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Stillschweigender Verzicht auf förmliche Abnahme; Verlängerung der Gewährleistungsfrist nach schriftlichem Mängelbeseitigungsverlangen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förmliche Abnahme ; Abnahme des Werks ; Kenntnis des Mangel vor Abnahme der Bauleistung; Abnahme durch schlüssiges Verhalten; Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung ; Einrede der Verjährung ; Schriftliches Mängelbeseitigungsverlangen ; Unterbrechung der ...

  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 7; ; VOB/B § 12 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 6; ; VOB/B § 13 Nr. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen der Parteien eines Bauvertrages von vereinbarter förmlicher Abnahme; Berechnung der Verjährungsfrist bei Mängelbeseitigungsverlangen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einverständliches Absehen von der vereinbarten förmlichen Abnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bau-gewerbe.de (Kurzinformation)

    Absehen der Parteien eines Bauvertrages von der vereinbarten förmlichen Abnahme

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Förmliche Abnahme: Stillschweigender Verzicht wirksam? (IBR 2004, 65)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    VOB-Vertrag: Trotz mehrfacher Mängelrüge wird die Gewährleistungsfrist nur einmal verlängert! (IBR 2004, 66)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 745
  • NZBau 2004, 331
  • BauR 2004, 518
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76

    VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    Wenn der Auftraggeber dann mehrere Monate nach Erhalt der Schlussrechnung seinerseits keine förmliche Abnahme verlangt, ist das von beiden Parteien gezeigte Verhalten dahin zu werten, dass sie übereinstimmend konkludent von der vereinbarten förmlichen Abnahme abgesehen haben und es bei einer formlosen Abnahme verbleiben soll (vgl. BGH BauR 1977, 344, 345; OLG Stuttgart, BauR 1974, 344, 345; OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647, 648 f.; Werner/Pastor, a.a.O.).

    Dabei ist es unerheblich, ob sich die Parteien bewusst waren, dass nach der vertraglichen Regelung an sich eine förmliche Abnahme zu erfolgen hat oder ob sie diese nur "vergessen" haben (vgl. BGH BauR 1977, 344, 346; KG BauR 1988, 230, 231; Nicklisch/Weick, VOB Teil B 3. Auflage, § 12 Rn. 68).

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B eröffnet dem Auftraggeber nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung die Verjährung zu verlängern (vgl. BGH NJW 1978, 527, 538; NJW 1986, 310, 312).
  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    Es ist aber anerkannt, dass die Parteien vom Erfordernis der förmlichen Abnahme einverständlich absehen können (vgl. BGH NJW 1993, 1063, 1064; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1351 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 21 U 68/96

    Vollmacht des Architekten zur Abnahme; Anerkennung von Stundenlohnarbeiten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    Wenn der Auftraggeber dann mehrere Monate nach Erhalt der Schlussrechnung seinerseits keine förmliche Abnahme verlangt, ist das von beiden Parteien gezeigte Verhalten dahin zu werten, dass sie übereinstimmend konkludent von der vereinbarten förmlichen Abnahme abgesehen haben und es bei einer formlosen Abnahme verbleiben soll (vgl. BGH BauR 1977, 344, 345; OLG Stuttgart, BauR 1974, 344, 345; OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647, 648 f.; Werner/Pastor, a.a.O.).
  • BGH, 06.05.1968 - VII ZR 33/66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Entziehung des Auftrags bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    Nimmt der Auftraggeber die Leistung jedoch ab, so gelten anstelle von § 4 Nr. 7 VOB/B die Regelungen des § 13 Nr. 5 - 7 VOB/B (vgl. BGHZ 50, 160, 163; Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., B § 4 Nr. 7 Rn. 325 f.).
  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    Damit wird ab diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist erneut in Gang gesetzt, wobei durch das schriftliche Mängelbeseitigungsverlangen immer nur die Regelfrist für die Verjährung von 2 Jahren gemäß § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B ausgelöst wird und nicht die vertraglich vereinbarte längere Verjährungsfrist (vgl. BGHZ 66, 142, 144; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 2438).
  • BGH, 05.07.1990 - VII ZR 164/89

    Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei vertraglicher Vereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    Dies gilt auch dann, wenn die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten Verjährungsfrist abläuft (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1240).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - 22 U 58/97

    Unterbrechung der Verjährung bei Gewährleistungsfrist nach VOB/B

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    Der Vorschrift, die ersichtlich an die Regelung in § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B angelehnt ist, lässt sich nicht entnehmen, dass durch mehrfache Aufforderung zur Mängelbeseitigung jeweils eine Verlängerung der Verjährungsfrist eintreten soll (ebenso zu einer vergleichbaren Klausel: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1028, 1029).
  • KG, 28.04.1987 - 21 U 6140/86

    Vorbehalt der Vertragsstrafe - vereinbarte förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    Dabei ist es unerheblich, ob sich die Parteien bewusst waren, dass nach der vertraglichen Regelung an sich eine förmliche Abnahme zu erfolgen hat oder ob sie diese nur "vergessen" haben (vgl. BGH BauR 1977, 344, 346; KG BauR 1988, 230, 231; Nicklisch/Weick, VOB Teil B 3. Auflage, § 12 Rn. 68).
  • OLG Stuttgart, 22.05.1974 - 10 U 6/74

    Verzicht auf förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
    Wenn der Auftraggeber dann mehrere Monate nach Erhalt der Schlussrechnung seinerseits keine förmliche Abnahme verlangt, ist das von beiden Parteien gezeigte Verhalten dahin zu werten, dass sie übereinstimmend konkludent von der vereinbarten förmlichen Abnahme abgesehen haben und es bei einer formlosen Abnahme verbleiben soll (vgl. BGH BauR 1977, 344, 345; OLG Stuttgart, BauR 1974, 344, 345; OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647, 648 f.; Werner/Pastor, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Übersendet der Auftragnehmer die Schlussrechnung an den Auftraggeber, ohne die förmliche Abnahme zu fordern, und tritt der Auftraggeber erst mehrere Monate nach Erhalt der Schlussrechnung in die Rechnungsprüfung ein, ohne auf die unterbliebene förmliche Abnahme einzugehen, kann eventuell auch hierin die konkludente Erklärung der Parteien zu sehen sein, von der vereinbarten förmlichen Abnahme abzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1977 - VII ZR 108/76 - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. September 2003 - 17 U 234/02 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10

    Anforderungen an ein Mängelbeseitigungsverlangen i.S. von § 13 Nr. 5 Abs. 1

    Läuft die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist ab, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert (BGH, Urteil vom 05.07.1990 - VII ZR 164/89 -, NJW-RR 1990, 1240; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2003 - 17 U 234/02 -, NJW-RR 2004, 745 ).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 5 U 127/12

    Stellvertretung des Auftraggebers bei der Abnahme von Werkleistungen

    Wenn dann der Auftraggeber mehrere Monate nach Erhalt der Schlussrechnung seinerseits keine förmliche Abnahme verlangt, ist davon auszugehen, dass beide Parteien übereinstimmend von der zunächst vorgesehenen Abnahme abgesehen haben (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1977, VII ZR 108/76, Rz. 18, BauR 1977, 344 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1996, 21 U 68/96, Rz. 21, BauR 1997, 647 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2003, 17 U 234/02, Rz. 15, BauR 2004, 518 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 5 U 142/08

    Begriff der Fertigstellungsanzeige; Anforderungen an die Abnahme eines

    Ein solcher einverständlicher Verzicht auf die förmliche Abnahme mit anschließender konkludenten Abnahmeerklärung ist z.B. angenommen worden, wenn der Auftragnehmer die Schlussrechnung übersendet, ohne die förmliche Abnahme zu fordern und der Auftraggeber dann mehrere Monate nach Erhalt der Schlussrechnung seinerseits keine förmliche Abnahme verlangt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2003, 17 U 234/02, NZBau 2004, 331, 332).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer;

    Eine stillschweigende Abnahme liegt in der Regel vor, wenn längere Zeit nach der Benutzung des Bauwerks bzw. dessen bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme keine der Parteien auf die förmliche Abnahme zurückkommt (zu vgl. Kniffka , a.a.O., 4. Teil Rn. 22; OLG Karlsruhe , NZBau 2004, 331 f.; OLG Düsseldorf , BauR 1997, 647, 649).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19

    Abrechnung von Rohbauarbeiten für Wohngebäude - Bauhandwerkersicherungshypothek

    Davon ist insbesondere dort auszugehen, wo der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Fristsetzung zur Erstellung einer Schlussrechnung auffordert, ohne dass die förmliche Abnahme vorausgegangen war (vgl. BGH BauR 1975, 56), oder der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Schlussrechnung übersendet, und sodann keine der beiden Parteien über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg auf das Erfordernis einer förmlichen Abnahme zurückkommt (vgl. OLG Karlsruhe NZBau 2004, 331).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2018 - 19 U 64/18

    Rechtsstellung des Erwerbers von Wohnungseigentum

    Dabei ist es unerheblich, ob sich die Parteien bewusst waren, dass nach der vertraglichen Regelung an sich eine förmliche Abnahme zu erfolgen hat oder ob sie diese nur "vergessen" haben (BGH Urteil vom 21.04.1977 - VII ZR 108/76, BauR 1977, 344 ; OLG K., Urteil vom 23.09.2003 - 17 U 234/02, BauR 2004, 518 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006 - 23 U 39/06, BauR 2007, 1254: Nutzung einer technischen Anlage über mehrere Monate).
  • LG Karlsruhe, 24.01.2018 - 6 O 235/17

    Anspruch auf individuelle Abnahme des Gemeinschaftseigentums

    Dabei ist es unerheblich, ob sich die Parteien bewusst waren, dass nach der vertraglichen Regelung an sich eine förmliche Abnahme zu erfolgen hat oder ob sie diese nur "vergessen" haben (BGH Urteil vom 21.04.1977 - VII ZR 108/76, BauR 1977, 344; OLG K., Urteil vom 23.09.2003 - 17 U 234/02, BauR 2004, 518; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006 - 23 U 39/06, BauR 2007, 1254: Nutzung einer technischen Anlage über mehrere Monate).
  • LG Köln, 04.02.2022 - 37 O 204/15

    Schadensersatz aus BauFordSiG umfasst auch Prozess- und Vollstreckungskosten!

    Wenn der Auftraggeber sodann mehrere Monate nach Erhalt der Schlussrechnung seinerseits keine förmliche Abnahme verlangt, ist das von beiden Parteien gezeigte Verhalten dahin zu werten, dass sie übereinstimmend konkludent von der vereinbarten förmlichen Abnahme abgesehen haben und es bei einer formlosen Abnahme verbleiben soll (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2003 — 17 U 234/02).
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